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EU-Datenschutz-Grundverordnung
99 Artikel, 173 Erwägungsgründe: Das ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung kurz
DSGVO
.
Sie ist seit dem 25. Mai 2018 rechtlich bindend - ohne Rücksicht auf Verluste den erste Gerichtsurteile gibt es schon.
Es legt nahe, dass die Aufsichtsbehörden künftig minutiös prüfen werden. Verlieren Sie also keine Zeit!
Was wir tun:
Wir beraten Sie beim Aufbau Ihres Datenschutz-Managements
Auf Anfrage stellen wir einen externen Datenschutzbeauftragten
Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten
Unsere Leistungen:
Verständliches und kompaktes Informieren der Geschäftsführung
Überprüfung der organisatorischen Maßnahmen
Überprüfung der Technischen Maßnahmen (z.B. Verschlüsselungstechnik)
Prüfung möglicher staatlicher Förderungen (z.B. KfW)
Risikobewertung und ggf. Datenschutz-Folgenabschätzung der Verarbeitungsprozesse
Erstellung eines Löschkonzepts
Anpassung des Verfahrens- bzw. Verarbeitungsverzeichnisses
Identifikation und Analyse möglicher Sicherheitsrisiken
 
- z.B. Firmen-Accounts auf privaten Mobilgeräten
 
- ungesicherte Datenleitung im Home Office
 
- Erstellung eines Maßnahmeplans zur DSGVO-Umsetzung
Ihre Vorteile:
Vorbereitung auf DSGVO-Umsetzung
Erhöhte IT-Sicherheit und gestärktes Kundenvertrauen
Prüfung möglicher staatlicher Förderungen
Verbraucherumfragen zur DSGVO ergeben, dass Kunden branchenübergreifend ein tiefes Misstrauen gegen Unternehmen beim Umgang
mit privaten Daten haben, Datenpannen können demzufolge den Ruf Ihres Betriebs schädigen und auch die Beziehung zu Geschäftskunden
negativ beeinflussen. Deshalb: Minimieren Sie Ihr Risiko - auch um exorbitanten Bußgeldern zu entgehen.
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